Allgemeine Geschäftsbedingungen der 47Grad Werbeagentur GmbH

§1 Anwendungsbereich

1. Für alle Lieferungen und Leistungen (nachfolgend gesamthaft kurz Leistung oder Leistungen) der 47Grad Werbeagentur GmbH gelten die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte.

2. Widersprechende Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Kunden gelten nicht und werden nicht akzeptiert. Eines Widerspruches der 47Grad Werbeagentur GmbH bedarf es nicht.

3. Die Abänderung dieser Bedingungen bedarf der Schriftform. Die Bestellung oder Abnahme der Leistungen gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser Bedingungen.

§2 Angebot, Annahme, Auftragsbestätigung

1. Die Angebote der 47Grad Werbeagentur GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

2. Die 47Grad Werbeagentur GmbH nimmt Bestellungen durch schriftliche Auftragsbestätigung an. Weicht die Auftragsbestätigung der 47Grad Werbeagentur GmbH von den Bedingungen einer Bestellung ab, kommt das Rechtsgeschäft zu den Bedingungen der 47Grad Werbeagentur GmbH zustande, es sei denn der Kunde widerspricht binnen drei Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung.

§3 Konzept- und Ideenschutz hat der potentielle Kunde die 47Grad Werbeagentur GmbH vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die 47Grad Werbeagentur GmbH dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, gilt:
1. Bereits durch die Einladung und deren Annahme treten der potentielle Kunde und die 47Grad Werbeagentur GmbH in ein Vertragsverhältnis (»Pitching-Vertrag«). Auch auf diesen Vertrag finden diese Geschäftsbedingungen der 47Grad Werbeagentur GmbH sinngemäß Anwendung.

2. Der potentielle Kunde anerkennt, dass die 47Grad Werbeagentur GmbH bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl der Kunde selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Jegliche Verwendung, Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung, Weitergabe etc. des Konzeptes und Teilen hievon ist dem Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung der 47Grad Werbeagentur GmbH nicht gestattet. Gleiches gilt insbesondere für werberelevante Ideen, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw.

§4 Preise

1. Alle Preise sind Nettopreise.

2. Alle Leistungen der 47Grad Werbeagentur GmbH, die nicht ausdrücklich durch den vereinbarten Preis abgegolten sind, sind vom Kunde gesondert zu entlohnen. Alle der 47Grad Werbeagentur GmbH erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

3. Wurden Preise vereinbart und ändern sich die Kosten, auf denen diese Preise basierten, ist die 47Grad Werbeagentur GmbH berechtigt, die Preise entsprechend der Änderung der Kosten anzupassen.

4. Erfolgt die Leistung aus einem im Bereich des Kunden liegenden Umstand zu einem späteren Zeitpunkt, ist die 47Grad Werbeagentur GmbH berechtigt, dadurch entstehende höhere Kosten durch entsprechend höhere Preise auszugleichen. Das Recht der 47Grad Werbeagentur GmbH auf Ersatz des ihr sonst entstehenden Schadens ist dadurch nicht berührt.

§5 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Umfang der von der 47Grad Werbeagentur GmbH zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung der 47Grad Werbeagentur GmbH, ansonsten der Leistungsbeschreibung im 47Grad Werbeagentur GmbH Vertrag oder dem allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der 47Grad Werbeagentur GmbH und sind vom Kunden gesondert zu vergüten. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens hat die 47Grad Werbeagentur GmbH bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit.

2. Alle Leistungen der 47Grad Werbeagentur GmbH (insbesondere Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden genau zu prüfen. Mängel und Beanstandungen hat der Kunde der 47Grad Werbeagentur GmbH schriftlich binnen angemessener Frist, spätestens fünf Werktage nach Erhalt der Leistung, schriftlich mitzuteilen, widrigenfalls die Leistung als vom Kunden genehmigt gilt.

3. Der Kunde wird der 47Grad Werbeagentur GmbH rechtzeitig und vollständig alle Informationen und Unterlagen übermitteln, die zur Leistungserbringung erforderlich oder dienlich sind, und die 47Grad Werbeagentur GmbH über alle Umstände informieren, die für die Leistungserbringung von Bedeutung oder hilfreich sind, auch wenn diese erst nach Vertragsabschluss bekannt werden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen und Unterlagen haftet allein der Kunde. Der Kunde trägt den Aufwand, der entsteht, wenn Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der 47Grad Werbeagentur GmbH wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4. Der Kunde bestätigt, dass er die von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter geprüft hat bzw prüfen ließ. Er garantiert, dass diese Unterlagen frei von jeglichen Rechten Dritter sind und für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Er hält die 47Grad Werbeagentur GmbH von allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos und verpflichtet sich, die 47Grad Werbeagentur GmbH außergerichtlich und gerichtlich (zB Nebenintervention) bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter bestmöglich zu unterstützen.

5. Der Kunde weiß, dass die 47Grad Werbeagentur GmbH ihre Leistungen, einschließlich von Entwürfen, Vorlagen, Konzepten etc, nicht auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, patent-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit, prüft bzw prüfen lässt. Der Kunde verpflichtet sich, diese rechtliche Prüfung auf eigene Kosten vor Verwendung der Leistung der 47Grad Werbeagentur GmbH vorzunehmen bzw vornehmen zu lassen. Der Kunde hält die 47Grad Werbeagentur GmbH von allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos und verpflichtet sich, die 47Grad Werbeagentur GmbH außergerichtlich und gerichtlich (zB Nebenintervention) bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter bestmöglich zu unterstützen.

§6 Fremdleistungen/Beauftragung Dritter

1. Die 47Grad Werbeagentur GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung ihrer Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Soweit die 47Grad Werbeagentur GmbH Fremdleistungen im Namen des Kunden in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der 47Grad Werbeagentur GmbH.

3. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch bei Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

§7 Termine

1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten nur als annähernd und sind unverbindlich.

2. Verzögert sich die Leistung der 47Grad Werbeagentur GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, oder durch unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen der 47Grad Werbeagentur GmbH für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, ist die 47Grad Werbeagentur GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche jeglicher Art des Kunden bestehen in diesem Fall nicht.

3. Ist die 47Grad Werbeagentur GmbH in Verzug, kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der 47Grad Werbeagentur GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 3 Wochen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§8 Vorzeitige Auflösung

1. Die 47Grad Werbeagentur GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung unter Nachfristsetzung von 14 Tagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser über Verlangen der 47Grad Werbeagentur GmbH weder angemessene Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der 47Grad Werbeagentur GmbH eine taugliche Sicherheit leistet;

2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die 47Grad Werbeagentur GmbH fortgesetzt und trotz schriftlicher Abmahnung unter Setzung einer Nachfrist von zumindest 3 Wochen gegen wesentliche Bestimmungen aus dem Agenturvertrag verstößt.

§9 Zahlung und Verzug

1. Erfüllungsort für die Zahlung ist Götzis.

2. Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug in der in der Rechnung angeführten Währung bei der 47Grad Werbeagentur GmbH einlangend bezahlt werden. Die 47Grad Werbeagentur GmbH ist jederzeit berechtigt, Vorschüsse zu verlangen und Teilleistungen abzurechnen.

3. Wird das Honorar bei Fälligkeit nicht bezahlt, ist die 47Grad Werbeagentur GmbH berechtigt:
a) die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben,
b) eine angemessene Verlängerung der Liefer- oder Leistungsfrist in Anspruch zu nehmen,
c) das gesamte noch offene Entgelt fällig zu stellen,
d) sämtliche Mahn- und Inkassokosten sowie die gesetzlichen Verzugszinsen zu verrechnen oder
e) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei die 47Grad Werbeagentur GmbH auch bei teilbarer Leistung berechtigt ist den Rücktritt vom gesamten Vertrag zu erklären.

4. Wird Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Kunden geführt oder ist seine Zahlungsfähigkeit für die 47Grad Werbeagentur GmbH zweifelhaft, ist die 47Grad Werbeagentur GmbH berechtigt, sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit sofort fällig zu stellen; die 47Grad Werbeagentur GmbH ist außerdem berechtigt, sämtliche Leistungen aus noch nicht erfüllten Verträgen zurückzuhalten und nur gegen Vorauskasse durchzuführen. Weigert sich der Kunde, im Voraus zu leisten, kann die 47Grad Werbeagentur GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz geltend machen.

5. Gerät der Kunde mit der Annahme in Verzug, ist das Honorar sofort zur Zahlung fällig.

6. Zahlungen werden auch bei anderslautender Widmung stets auf die älteste Schuld und die daraus resultierenden Zinsen und Kosten angerechnet.

§10 Urheber- und Leistungsschutzrechte, Nutzungsrecht, Gewährleistung und Haftung

1. Der 47Grad Werbeagentur GmbH stehen alle Urheber- und Leistungsschutzrechte an ihren Leistungen zu.

2. Die 47Grad Werbeagentur GmbH leistet Gewähr, dass an ihren Leistungen keine Urheberrechte Dritter bestehen.

3. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Kunde ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, auf Österreich beschränktes, zeitlich jedoch unbeschränktes Recht der Nutzung der von der 47Grad Werbeagentur GmbH für ihn erbrachten Leistungen. Die regionale Einschränkung auf Österreich gilt nicht bei Websites und andere Internetprojekte, da dort eine solche Einschränkung nicht anwendbar ist. Der Umfang dieses Rechtes ist jedoch auf den vereinbarten Verwendungszweck beschränkt. Ausgenommen von diesem Recht sind Quell-Codes. An diesen kommen dem Kunden keine Rechte zu und werden sie ihm auch nicht übergeben.

4. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungs- oder anderen Ansprüchen, welcher Art auch immer, Zahlungen zurückzuhalten.

5. Eine Schadenshaftung der 47Grad Werbeagentur GmbH ist bei leichter und schlichter grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn haftet die 47Grad Werbeagentur GmbH nicht.

§11 Kennzeichnung / Datenschutz

1. Die 47Grad Werbeagentur GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die 47Grad Werbeagentur GmbH und allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden hiefür ein Entgelt zusteht.

2. Die 47Grad Werbeagentur GmbH ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs des Kunden berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo des Kunden auf die zum diesem bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

3. Der Kunde stimmt zu, dass die 47Grad Werbeagentur GmbH seine Daten, wie Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer, zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke der 47Grad Werbeagentur GmbH, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter, sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, speichert, verarbeitet und verwendet. Diese Zustimmung kann der Kunde jederzeit schriftlich widerrufen.

§12 Gerichtsstand/anwendbares Recht

1. Alle Rechtsbeziehungen zwischen der 47Grad Werbeagentur GmbH und dem Kunden unterliegen materiellem österreichischen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist 6800 Feldkirch. Die 47Grad Werbeagentur GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden vor jedem anderen für ihn zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.

§13 Schlussbestimmungen

1. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfälligen Forderungen seinerseits gegen Forderungen, insbesondere Honorar, der 47Grad Werbeagentur GmbH aufzurechnen. Dem Kunden stehen keine Zurückbehaltungsrechte zu.

2. Die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums des Kunden ist ausgeschlossen.

3. Sollten Bestimmungen des Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt der Restvertrag unberührt. Diese ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Bestimmungen ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen (Salvatorische Klausel).